"Sie sind Schüler*in und können Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren? Dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), wenn Sie eine förderungsfähige Ausbildungsstätte (Schule) besuchen." - Das Abendgymnasium ist eine förderungsfähige Ausbildungsstätt.
Kriterien
Die Adresse des Kölner BAföG-Amtes lautet:
Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Köln:
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Sprechzeiten des BAFöG-Amtes
Montag bis Freitag, nach Terminvereinbarung
Aus der Broschüre "Weiterführende Schulen", Seite 96
Voraussetzungen:
– Mindestalter 18 Jahre
– Mindestens Mittlerer Schulabschluss (FOR Fachoberschulreife ohne Qualifikation)
– Abgeschlossene Berufsausbildung oder zweijährige Berufstätigkeit z. B. (Wehr und Zivildienst, Elternzeit, Vollzeitpraktika, Minijob, FSJ), Ausbildungs /Arbeitssuche kann bis zu 12 Monaten angerechnet werden
– Bis zum Ende des 3. Semesters muss eine (mind. geringfügige) berufliche Tätigkeit oder ein Bewilligungsbescheid jährlich nachgewiesen werden.
– BAFög Förderung ab dem 4. Semester (elternunabhängig,
nicht rückzahlungspflichtig)
Link zur Broschüre "Weiterführende Schulen"
https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf40/weiterfuehrende-schulen/schulen_2025-2026_sekundarstufe_ii.pdf
Link zu Übersichtsseite Ausbildungsförderung für Schüler*innen
https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/ausbildungsfoerderung-fuer-schuelerinnen-und-schueler